Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 06.10.2015 in Herne, Bladenhorster Str. 21 – 31, Höhe Sportplatz, FR Süd wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h festgestellt. Die Messung ergab 61 km/h bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit Traffipax SpeedoPhot, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, §25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herne
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