Bei der Geschwindigkeitsmessung am 13.09.2015 auf der A 2, Km 3.4, in Fahrtrichtung Hannover, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 Km/h um 56 Km/h überschritten. Messgerät: ES3.0
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg/Internetwache
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