Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sinsheim, auf der BAB 6, km 613,450 Nürnberg- Mannheim , am 30.12.2015 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 63 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät PoliScan Speed 183 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe eröffnete Bußgeldverfahren
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