Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 76,2, Ri. Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 38 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die mit Lasergerät mit Frontfoto festgestellte Geschwindigkeit betrug 98 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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