Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 07.09.2015  in Darmstadt, BAB A5/ BAB A67, Km 520.700, Ri. Fankfurt/Main um 46 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Koaxialmessung 146 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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