In Freepsum, Freepsumer Landstraße, Höhe Einmündung Dimtstraße, Richtung Hinte wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 17.1.2015 um 18 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät: Leivtec XV 3 68 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Aktenführende Dienststelle : Bußgeldstelle Aurich
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
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