Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 21.10.2015 in Radebeul, Waldstraße 27, Fahrtrichtung Dresden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 6 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät G 1 TraffiStar S350 km/h, Verwarnungsgeld 15,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Radebeul
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