Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 10.07.2015 in der Gemeinde Bremen, A1, Höhe km 194.4, Spur 3 FR Hamburg um 27 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Traffistar S 330 147 km/h. 80,00€ Geldbuße, 1 Punkt im Fahreignungsregister
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen
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