Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 29, km 44,145, RF Wilhelmshaven, AK Oldenburg Nord wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 140 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Vordruck Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ammerland übersandt.

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