Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 21.05.2016, in Bielefeld, auf der BAB A 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Sensormessung dokumentierte mit Beweisfoto 122 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld
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