Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 02.09.2015 auf der B 175, zwischen Großebersdorf und Kreisverkehr Neuensorga um 39 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 127 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto Bußgeld: 120,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B270, Gem. Kl-