Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 30.10.2015 auf der B 270, Gemeinde Schopp, Kreis Kaiserslautern, Höhe Eisenbahnbrücke, Fr Pirmasens um 32 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messgerät: ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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