Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, im Abschnitt 81, im Bereich von km 0,0, von Tangente BAB 12 zur BAB 10, FR Schönefelder Kreuz mit 23 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 80 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 103 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörungsbogen

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