Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, Höhe km 121.53, in Fahrtrichtung Ortsrand um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor, ES3.0 ergab 119 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 25 Abs 2a StVG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee erließ Bußgeldbescheid
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