Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder um 19 km/h, bei zulässigen 130 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 149 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung
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