Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 24, aus  Ri. Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 69 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 9 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Verwarnung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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