Am 02.10.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 4, Aachen – Dresden, km 49,520 um 38 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: ESO ES3.0 ergab 118 km/h, Beweismittel: Einseitensensor, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz
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