Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 09.07.2015 in Weinsberg, A 6, km 641,200 Stuttgart – Mannheim  um 47 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden  147 km/h. Beweismittel:  Messung mit Lasergerät PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG,  11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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