Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 09.07.2015 in Weinsberg, A 6, km 641,200 Stuttgart – Mannheim um 47 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 147 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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