Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 29.05.2016 auf der BAB 13, bei km 39,50, Richtung Schönefelder Kreuz um 51 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 131 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor, ES3.0, Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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