Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 01.08.2015 auf der BAB 9, km 38,1, in Fahrtrichtung Leipzig um 46 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 nach 166 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee/Internetwache
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