Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.10.2015 in Elz, auf der BAB 3, km 99,930, Ri. Frankfurt Main ( mittlereSpur )festgestellt. Erlaubt waren 100 km/h, die durchgeführte Koaxialkabelmessung ergab 126 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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