Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 23.10.2015 in Neu-Ulm, B 28, Richtung Senden, Abschnitt 120, km 2.300 bei einer Geschwindigkeit vom 133 km/h der erforderlichen Abstand von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Messung erfolgte mit Verkehrskontrollsystem VKS3

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.3 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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