Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in 27721 Ritterhude, auf der Lesumstoleler Straße, Höhe ggü. H-Nr. 121 um 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 64 km/h Verwarnungsgeld: 20,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz

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