Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, km 71.5, zw. Genshagen und AD Nuthetal, in FR AD Nuthetal die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 55 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 175 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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