Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, km 76,0, FR Ludwigsfelde Ost die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit 40 km/h, bei erlaubten 120 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor, ES3.0 ergab 160 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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