Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, Höhe km 43.7, zw. AS Joachimsh. – AS Chorin, in FR Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 132 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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