Auf der BAB 111, bei km 0,65, in FR Hamburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 144 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Lasermessung mit Beweisfoto, Messgerät PoliScan Speed.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung
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