Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 12, km 54,450, in FR Frankfurt/O.- Mitte die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 114 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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