Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Peterdorfer Brücke (Baustelle), km 38,5, i.R Rostock die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die erlaubte Geschwindigkeit betrug 40 km/h, gemessen wurden 65 km/h mit PoliScan Speed. Die Geschwindigkeitsüberschreitung belief sich auf 25 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung zum Bußgeldverfahren
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