Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 28.05.2016 auf der BAB 2, km 2,9, FR Hannover wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 141 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Die Messung wurde mit Einseitensensor, ES3.0 durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, , 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde Zentrale Bußgeldstelle Gransee von übersandt.

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