Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 4,0, FR Magdeburg mit 24 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor dokumentierte mit Beweisfoto 104 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörungsbogen
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