Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 72, bei km 5,.3, Leipzig – Hof die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ESO ES3.0 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 157 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz

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