Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38,1, in FR Leipzig die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 101 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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