Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177,5 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 41 km/h, bei erlaubten 130 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 1171 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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