Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin-München, km 177,5 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 162 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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