Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Heideland, München – Berlin, km 172,0 mit 43 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Lasermessung dokumentierte mit Foto 163 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

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