Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Schkeuditzer Kreuz, Tangente, FR München- Dresden mit 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ESO 8.0 und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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