Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 400, Abs. 10, bei km 2,4, in Richtung Waltersdorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät THP-S Stat. Kamera 9 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 83 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald
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