Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 60, Abschn. 80, Höhe km 3,112,  Ri. Finsterwalde die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 100 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 126 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster

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