Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 08.05.2016 auf der BAB 10, Höhe km 167,5, in FR Hamburg die Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 144 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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