Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 07751, Bucha, BAB 4, km 176,259, FR Dresden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Videomessanlage ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 115 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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