Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10783, Berlin Tb / Sb, Potsdamer Damm, ggü. 191, Ri. Hauptstraße mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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