In 12163, Berlin St, auf der Schildhornstraße 69, Ri. Gritzner Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 54 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung

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