Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 37213, Witzenhausen, B 27, Burg Ludwigstein, FR Göttingen mit 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 90 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörungsbogen

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