Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bischofsheim, auf der A 60, km 9,0 Fahrtrichtung Darmstadt mit 22 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 122 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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