Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Borken, B 70, Höhe Bleekenweg, FR B 67 mit 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic stationär dokumentierte mit Frontfoto 68 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Anhörungsbogen
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