Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Darmstadt, auf der A 5, bei km 518.9, Fahrrichtung Basel, im Baustellenbereich die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 80 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 112 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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