Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Schellerten-Wendhausen, auf der A 7, bei km 184,9, RF nord die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO 3.o ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 37 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 117 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim
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