Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dessau-Roßlau, Innerstädtischer Bereich Nord, B 184, Abschn. 55, km 3,100, Ri. Roßlau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 56 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 126 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

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