Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 9,35, Fahrtrichtung Oberhausen / Hannover mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed dokumentierte mit Foto 123 km/h. mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Dortmund übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit.
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